AGB

§1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämt­liche Verträge über Design‑, Strategie‑, Beratungs‑, Web- und sons­tige Agenturleistungen zwischen GOLDJUNG – Brand Design Studio, Inhaber Daniel Geburek, Raabestraße 7, 10405 Berlin („Goldjung“ oder „Agentur“) und dem Auftraggeber („Kunde“).
1.2. Das Angebot richtet sich ausschließ­lich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juris­ti­sche Personen des öffent­li­chen Rechts und öffent­lich-recht­liche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
1.3. Individuelle Vereinbarungen und das jewei­lige Angebot gehen diesen AGB vor. Entgegenstehende oder abwei­chende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Goldjung ihrer Geltung ausdrück­lich in Textform zuge­stimmt hat.

§2 Angebot und Vertragsschluss

2.1. Angebote von Goldjung sind frei­blei­bend, sofern sie nicht ausdrück­lich als verbind­lich bezeichnet und mit einer Bindungsfrist versehen sind.
2.2. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, insbe­son­dere per E‑Mail, durch eine Bestellung des Kunden oder durch den einver­nehm­li­chen Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3. Leistungsumfang, Termine, Vergütung, Nutzungsrechte und enthal­tene Korrekturschleifen ergeben sich vorrangig aus dem jewei­ligen Angebot. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Nachweisgründen in Textform verein­bart werden.

§3 Mitwirkung, Termine und Verzögerungen

3.1. Termine und Projektzeiträume setzen voraus, dass der Kunde erfor­der­liche Informationen, Inhalte, Entscheidungen, Zugänge und Freigaben voll­ständig und recht­zeitig bereit­stellt. Verbindlich sind Termine nur, wenn sie ausdrück­lich als verbind­lich verein­bart wurden.
3.2. Verzögerungen, die durch verspä­tete oder unvoll­stän­dige Mitwirkung des Kunden entstehen, verlän­gern verein­barte Fristen ange­messen. Goldjung darf den Projektablauf neu dispo­nieren und nach­weis­baren zusätz­li­chen Aufwand berechnen. Gesetzliche Ansprüche, insbe­son­dere nach § 642 BGB, bleiben unbe­rührt.
3.3. Ist der Kunde länger als zehn Werktage nicht erreichbar oder bleibt eine erfor­der­liche Mitwirkung trotz Erinnerung aus, darf Goldjung das Projekt pausieren und zu einem verfüg­baren Zeitpunkt fort­setzen. Hierdurch entste­hender Zusatzaufwand wird nach dem verein­barten Stundensatz berechnet.
3.4. Ereignisse höherer Gewalt und sons­tige unvor­her­seh­bare, von Goldjung nicht zu vertre­tende Umstände verlän­gern Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung zuzüg­lich einer ange­mes­senen Wiederanlaufzeit.

§4 Vergütung und Zahlung

4.1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüg­lich der jeweils geltenden gesetz­li­chen Umsatzsteuer. Zahlungsplan und Fälligkeiten ergeben sich aus dem Angebot. Fehlt eine beson­dere Vereinbarung, sind Rechnungen inner­halb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
4.2. Goldjung ist berech­tigt, ange­mes­sene Abschlagszahlungen entspre­chend dem Projektfortschritt zu verlangen. Die Übertragung von Nutzungsrechten setzt die voll­stän­dige Zahlung der hierfür verein­barten Vergütung voraus.
4.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetz­li­chen Regelungen. Der Verzugszinssatz beträgt bei Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem jewei­ligen Basiszinssatz. Goldjung kann außerdem die gesetz­liche Verzugspauschale sowie weiter­ge­hende Verzugsschäden geltend machen.
4.4. Leistungen außer­halb des verein­barten Umfangs werden nach dem im Angebot genannten Stundensatz oder nach geson­derter Vereinbarung berechnet.

§5 Leistungsumfang, Korrekturen und Change Requests

5.1. Geschuldet sind ausschließ­lich die im Angebot beschrie­benen Leistungen und Ergebnisse. Konzepte, Varianten, Präsentationen, Korrekturschleifen, Produktionsdaten und tech­ni­sche Leistungen sind nur im ausdrück­lich verein­barten Umfang enthalten.
5.2. Korrekturen inner­halb des verein­barten Umfangs betreffen die Weiterentwicklung der gewählten Gestaltungsrichtung. Grundlegende Richtungswechsel, neue Anforderungen oder zusätz­liche Varianten gelten als Leistungsänderung und werden nach vorhe­riger Abstimmung zusätz­lich vergütet.
5.3. Änderungswünsche des Kunden können Auswirkungen auf Termine, Budget und bereits erbrachte Leistungen haben. Goldjung wird den abseh­baren Zusatzaufwand mitteilen; die Umsetzung erfolgt nach Freigabe durch den Kunden.
5.4. Rechtsberatung, Markenrecherche, Prüfung der Eintragungsfähigkeit, wett­be­werbs­recht­liche Prüfung, Barrierefreiheitsprüfung, Lektorat und tech­ni­sche Dauerbetreuung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrück­lich beauf­tragt wurden.

§6 Drittleistungen und Produktion

6.1. Goldjung darf quali­fi­zierte freie Mitarbeitende und Nachunternehmer zur Vertragserfüllung einsetzen. Goldjung bleibt gegen­über dem Kunden für die vertrags­ge­mäße Leistung verant­wort­lich.
6.2. Druckereien, Entwickler, Fotografen, Illustratoren, Hosting-Anbieter, Lizenzgeber und sons­tige externe Dienstleister werden – je nach Vereinbarung – im Namen und auf Rechnung des Kunden oder im Namen von Goldjung beauf­tragt. Fremdkosten werden nach Freigabe weiter­be­rechnet.
6.3. Produktionsaufträge, Lizenzen und kosten­pflich­tige Drittleistungen werden grund­sätz­lich erst nach Freigabe durch den Kunden ausge­löst. Für Koordination und Abwicklung kann ein im Angebot ausge­wie­senes Honorar berechnet werden.
6.4. Für Leistungen Dritter gelten ergän­zend deren Vertrags- und Lizenzbedingungen. Goldjung haftet nicht für Leistungsstörungen Dritter, soweit Goldjung diese nicht zu vertreten hat.

§7 Abnahme und Mängel

7.1. Soweit die Leistung ihrer Art nach einer Abnahme zugäng­lich ist, fordert Goldjung den Kunden nach Fertigstellung in Textform zur Abnahme auf. Der Kunde prüft die Leistung inner­halb einer ange­mes­senen Frist, regel­mäßig zehn Werktage.
7.2. Die Leistung gilt als abge­nommen, wenn der Kunde inner­halb der gesetzten Frist die Abnahme nicht unter Benennung mindes­tens eines konkreten Mangels verwei­gert. Unwesentliche Mängel berech­tigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7.3. Die produk­tive Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe der finalen Leistung gilt eben­falls als Abnahme, sofern der Kunde dabei keinen konkreten Mangel in Textform vorbe­hält.
7.4. Berechtigte Mängel wird Goldjung inner­halb ange­mes­sener Frist nach­bes­sern. Änderungswünsche, die keinen Mangel darstellen oder über den verein­barten Leistungsumfang hinaus­gehen, werden zusätz­lich vergütet.

§8 Pflichten und Verantwortung des Kunden

8.1. Der Kunde stellt alle für das Projekt erfor­der­li­chen Inhalte, Daten, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner recht­zeitig und in geeig­neter Form bereit. Er prüft Zwischenstände und finale Ergebnisse sorg­fältig und erteilt Freigaben in Textform.
8.2. Der Kunde gewähr­leistet, dass er zur Nutzung und Weitergabe aller bereit­ge­stellten Texte, Bilder, Logos, Marken, Schriften, Daten und sons­tigen Materialien berech­tigt ist und dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Er stellt Goldjung von berech­tigten Ansprüchen Dritter frei, soweit die Verletzung auf vom Kunden bereit­ge­stellten Materialien oder verbind­li­chen Vorgaben beruht.
8.3. Vor Produktion oder Veröffentlichung prüft der Kunde insbe­son­dere Namen, Zahlen, Preise, Texte, Bildzuordnungen, Kontaktdaten und sons­tige Sachaussagen. Nach erteilter Freigabe haftet Goldjung nicht für vom Kunden über­se­hene inhalt­liche Fehler, sofern Goldjung diese nicht vorsätz­lich oder grob fahr­lässig verur­sacht hat.
8.4. Der Kunde benennt eine entschei­dungs­be­fugte Ansprechperson. Widersprüchliche Weisungen mehrerer Beteiligter und daraus entste­hender Mehraufwand gehen zulasten des Kunden.

§9 Aufwendungen und Nebenkosten

9.1. Notwendige Reise‑, Versand‑, Kurier‑, Transport‑, Material- und Produktionskosten sowie Kosten für Schriften, Stockmaterial, Musik, Software, Domains, Hosting und sons­tige Lizenzen sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies im Angebot ausdrück­lich ange­geben ist.
9.2. Reisen und größere Fremdkosten werden vorab abge­stimmt. Erstattungsfähige Kosten werden gegen Nachweis oder nach der im Angebot verein­barten Pauschale berechnet.
9.3. Präsentationen und Pitches sind vergü­tungs­pflichtig, sofern nicht ausdrück­lich etwas anderes verein­bart wurde. Ohne Auftragserteilung verbleiben sämt­liche Rechte an den präsen­tierten Konzepten und Entwürfen bei Goldjung.

§10 Urheber- und Nutzungsrechte, offene Dateien und Referenzen

10.1. Entwürfe, Konzepte, Layouts, Texte, Illustrationen, Fotografien, Animationen, Websites, Quellcode und sons­tige Arbeitsergebnisse können urhe­ber­recht­lich oder durch andere Schutzrechte geschützt sein. Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben bei den jewei­ligen Urhebern.
10.2. Der Kunde erhält nach voll­stän­diger Zahlung die im Angebot verein­barten Nutzungsrechte. Fehlt eine ausdrück­liche Regelung, erhält der Kunde die für den verein­barten Vertragszweck erfor­der­li­chen einfa­chen Nutzungsrechte. Eine Übertragung an Dritte, Bearbeitung oder Nutzung außer­halb des Vertragszwecks bedarf einer geson­derten Vereinbarung, soweit sie nicht bereits vom Vertragszweck umfasst ist.
10.3. Nicht ausge­wählte Entwürfe, Vorarbeiten, Methoden, Präsentationen und interne Werkzeuge verbleiben bei Goldjung. Offene, editier­bare Arbeitsdateien, Rohdaten, Quellmaterialien und Entwicklungsumgebungen sind nur geschuldet, wenn ihre Herausgabe ausdrück­lich verein­bart wurde.
10.4. Für Schriften, Stockmedien, Software, Plugins und sons­tige Drittinhalte gelten die jewei­ligen Lizenzbedingungen. Der Kunde ist für erfor­der­liche Anschluss- oder Folgelizenzen verant­wort­lich, sofern nichts anderes verein­bart ist.
10.5. Goldjung darf den Namen und das Logo des Kunden sowie veröf­fent­lichte Arbeitsergebnisse nach öffent­li­chem Projektstart als Referenz in Portfolio, Website, sozialen Medien, Präsentationen und Wettbewerben zeigen. Dies gilt nicht, wenn berech­tigte Geheimhaltungsinteressen entge­gen­stehen oder vorab in Textform etwas anderes verein­bart wurde.

§11 Gewährleistung und Haftung

11.1. Es gelten die gesetz­li­chen Mängelrechte, soweit in diesen AGB nichts Wirksames abwei­chend gere­gelt ist. Goldjung schuldet die verein­barte Leistung, jedoch keinen bestimmten wirt­schaft­li­chen, werb­li­chen oder marken­recht­li­chen Erfolg.
11.2. Goldjung haftet unbe­schränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrück­lich über­nom­mener Garantien.
11.3. Bei leicht fahr­läs­siger Verletzung wesent­li­cher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertrags­ty­pi­schen, bei Vertragsschluss vorher­seh­baren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungs­ge­mäße Durchführung des Vertrags erst ermög­licht und auf deren Einhaltung der Kunde regel­mäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausge­schlossen.
11.4. Goldjung haftet nicht für die recht­liche Zulässigkeit, Schutzfähigkeit oder Eintragungsfähigkeit von Namen, Marken, Designs, Werbeaussagen oder vom Kunden bereit­ge­stellten Inhalten, sofern eine entspre­chende recht­liche Prüfung nicht ausdrück­lich beauf­tragt wurde.

§12 Vertragsbeendigung

12.1. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wich­tigem Grund bleibt unbe­rührt. Die Kündigung soll aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.
12.2. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung ohne wich­tigen, von Goldjung zu vertre­tenden Grund, richtet sich der Vergütungsanspruch nach § 648 BGB. Goldjung muss sich ersparte Aufwendungen sowie ander­wei­tigen Erwerb anrechnen lassen.
12.3. Bei einer Kündigung aus wich­tigem Grund wird der bis zur Kündigung vertrags­gemäß erbrachte und nutz­bare Leistungsstand abge­rechnet. Weitergehende gesetz­liche Ansprüche bleiben unbe­rührt.
12.4. Nutzungsrechte an bis zur Beendigung erbrachten Leistungen gehen nur im verein­barten Umfang und nach voll­stän­diger Zahlung der darauf entfal­lenden Vergütung auf den Kunden über.

§13 Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2. Ist der Kunde Kaufmann, juris­ti­sche Person des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Sondervermögen, ist ausschließ­li­cher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Berlin. Gesetzlich zwin­gende Gerichtsstände bleiben unbe­rührt.
13.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teil­weise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirk­samen Bestimmung treten die gesetz­li­chen Vorschriften.