GTC
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
GOLDJUNG / STAND 07/2026
§1 GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTNER
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Design-, Strategie-, Beratungs-, Web- und sonstige Agenturleistungen zwischen GOLDJUNG – Brand Design Studio, Inhaber Daniel Geburek, Raabestraße 7, 10405 Berlin („Goldjung“ oder „Agentur“) und dem Auftraggeber („Kunde“).
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
- Individuelle Vereinbarungen und das jeweilige Angebot gehen diesen AGB vor. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Goldjung ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§2 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
- Angebote von Goldjung sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und mit einer Bindungsfrist versehen sind.
- Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, insbesondere per E-Mail, durch eine Bestellung des Kunden oder durch den einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Leistungsumfang, Termine, Vergütung, Nutzungsrechte und enthaltene Korrekturschleifen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Nachweisgründen in Textform vereinbart werden.
§3 MITWIRKUNG, TERMINE UND PROJEKTVERZÖGERUNGEN
- Termine und Projektzeiträume setzen voraus, dass der Kunde erforderliche Informationen, Inhalte, Entscheidungen, Zugänge und Freigaben vollständig und rechtzeitig bereitstellt. Verbindlich sind Termine nur, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Goldjung darf den Projektablauf neu disponieren und nachweisbaren zusätzlichen Aufwand berechnen. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach § 642 BGB, bleiben unberührt.
- Ist der Kunde länger als zehn Werktage nicht erreichbar oder bleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz Erinnerung aus, darf Goldjung das Projekt pausieren und zu einem verfügbaren Zeitpunkt fortsetzen. Hierdurch entstehender Zusatzaufwand wird nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
- Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare, von Goldjung nicht zu vertretende Umstände verlängern Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
§4 VERGÜTUNG UND ZAHLUNG
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungsplan und Fälligkeiten ergeben sich aus dem Angebot. Fehlt eine besondere Vereinbarung, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
- Goldjung ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen. Die Übertragung von Nutzungsrechten setzt die vollständige Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung voraus.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Verzugszinssatz beträgt bei Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Goldjung kann außerdem die gesetzliche Verzugspauschale sowie weitergehende Verzugsschäden geltend machen.
- Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach dem im Angebot genannten Stundensatz oder nach gesonderter Vereinbarung berechnet.
§5 LEISTUNGSUMFANG, KORREKTUREN UND CHANGE REQUESTS
- Geschuldet sind ausschließlich die im Angebot beschriebenen Leistungen und Ergebnisse. Konzepte, Varianten, Präsentationen, Korrekturschleifen, Produktionsdaten und technische Leistungen sind nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang enthalten.
- Korrekturen innerhalb des vereinbarten Umfangs betreffen die Weiterentwicklung der gewählten Gestaltungsrichtung. Grundlegende Richtungswechsel, neue Anforderungen oder zusätzliche Varianten gelten als Leistungsänderung und werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich vergütet.
- Änderungswünsche des Kunden können Auswirkungen auf Termine, Budget und bereits erbrachte Leistungen haben. Goldjung wird den absehbaren Zusatzaufwand mitteilen; die Umsetzung erfolgt nach Freigabe durch den Kunden.
- Rechtsberatung, Markenrecherche, Prüfung der Eintragungsfähigkeit, wettbewerbsrechtliche Prüfung, Barrierefreiheitsprüfung, Lektorat und technische Dauerbetreuung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
§6 DRITTLEISTUNGEN UND PRODUKTION
- Goldjung darf qualifizierte freie Mitarbeitende und Nachunternehmer zur Vertragserfüllung einsetzen. Goldjung bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
- Druckereien, Entwickler, Fotografen, Illustratoren, Hosting-Anbieter, Lizenzgeber und sonstige externe Dienstleister werden – je nach Vereinbarung – im Namen und auf Rechnung des Kunden oder im Namen von Goldjung beauftragt. Fremdkosten werden nach Freigabe weiterberechnet.
- Produktionsaufträge, Lizenzen und kostenpflichtige Drittleistungen werden grundsätzlich erst nach Freigabe durch den Kunden ausgelöst. Für Koordination und Abwicklung kann ein im Angebot ausgewiesenes Honorar berechnet werden.
- Für Leistungen Dritter gelten ergänzend deren Vertrags- und Lizenzbedingungen. Goldjung haftet nicht für Leistungsstörungen Dritter, soweit Goldjung diese nicht zu vertreten hat.
§7 ABNAHME UND MÄNGEL
- Soweit die Leistung ihrer Art nach einer Abnahme zugänglich ist, fordert Goldjung den Kunden nach Fertigstellung in Textform zur Abnahme auf. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist, regelmäßig zehn Werktage.
- Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der gesetzten Frist die Abnahme nicht unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels verweigert. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- Die produktive Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe der finalen Leistung gilt ebenfalls als Abnahme, sofern der Kunde dabei keinen konkreten Mangel in Textform vorbehält.
- Berechtigte Mängel wird Goldjung innerhalb angemessener Frist nachbessern. Änderungswünsche, die keinen Mangel darstellen oder über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden zusätzlich vergütet.
§8 PFLICHTEN UND VERANTWORTUNG DES KUNDEN
- Der Kunde stellt alle für das Projekt erforderlichen Inhalte, Daten, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Er prüft Zwischenstände und finale Ergebnisse sorgfältig und erteilt Freigaben in Textform.
- Der Kunde gewährleistet, dass er zur Nutzung und Weitergabe aller bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Marken, Schriften, Daten und sonstigen Materialien berechtigt ist und dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Er stellt Goldjung von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit die Verletzung auf vom Kunden bereitgestellten Materialien oder verbindlichen Vorgaben beruht.
- Vor Produktion oder Veröffentlichung prüft der Kunde insbesondere Namen, Zahlen, Preise, Texte, Bildzuordnungen, Kontaktdaten und sonstige Sachaussagen. Nach erteilter Freigabe haftet Goldjung nicht für vom Kunden übersehene inhaltliche Fehler, sofern Goldjung diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
- Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Widersprüchliche Weisungen mehrerer Beteiligter und daraus entstehender Mehraufwand gehen zulasten des Kunden.
§9 AUFWENDUNGEN UND NEBENKOSTEN
- Notwendige Reise-, Versand-, Kurier-, Transport-, Material- und Produktionskosten sowie Kosten für Schriften, Stockmaterial, Musik, Software, Domains, Hosting und sonstige Lizenzen sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist.
- Reisen und größere Fremdkosten werden vorab abgestimmt. Erstattungsfähige Kosten werden gegen Nachweis oder nach der im Angebot vereinbarten Pauschale berechnet.
- Präsentationen und Pitches sind vergütungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ohne Auftragserteilung verbleiben sämtliche Rechte an den präsentierten Konzepten und Entwürfen bei Goldjung.
§10 URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE, OFFENE DATEIEN UND REFERENZEN
- Entwürfe, Konzepte, Layouts, Texte, Illustrationen, Fotografien, Animationen, Websites, Quellcode und sonstige Arbeitsergebnisse können urheberrechtlich oder durch andere Schutzrechte geschützt sein. Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben bei den jeweiligen Urhebern.
- Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Kunde die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Eine Übertragung an Dritte, Bearbeitung oder Nutzung außerhalb des Vertragszwecks bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit sie nicht bereits vom Vertragszweck umfasst ist.
- Nicht ausgewählte Entwürfe, Vorarbeiten, Methoden, Präsentationen und interne Werkzeuge verbleiben bei Goldjung. Offene, editierbare Arbeitsdateien, Rohdaten, Quellmaterialien und Entwicklungsumgebungen sind nur geschuldet, wenn ihre Herausgabe ausdrücklich vereinbart wurde.
- Für Schriften, Stockmedien, Software, Plugins und sonstige Drittinhalte gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Kunde ist für erforderliche Anschluss- oder Folgelizenzen verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Goldjung darf den Namen und das Logo des Kunden sowie veröffentlichte Arbeitsergebnisse nach öffentlichem Projektstart als Referenz in Portfolio, Website, sozialen Medien, Präsentationen und Wettbewerben zeigen. Dies gilt nicht, wenn berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen oder vorab in Textform etwas anderes vereinbart wurde.
§11 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB nichts Wirksames abweichend geregelt ist. Goldjung schuldet die vereinbarte Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder markenrechtlichen Erfolg.
- Goldjung haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Goldjung haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit, Schutzfähigkeit oder Eintragungsfähigkeit von Namen, Marken, Designs, Werbeaussagen oder vom Kunden bereitgestellten Inhalten, sofern eine entsprechende rechtliche Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
§12 VERTRAGSBEENDIGUNG
- Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung soll aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.
- Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung ohne wichtigen, von Goldjung zu vertretenden Grund, richtet sich der Vergütungsanspruch nach § 648 BGB. Goldjung muss sich ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerb anrechnen lassen.
- Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund wird der bis zur Kündigung vertragsgemäß erbrachte und nutzbare Leistungsstand abgerechnet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Nutzungsrechte an bis zur Beendigung erbrachten Leistungen gehen nur im vereinbarten Umfang und nach vollständiger Zahlung der darauf entfallenden Vergütung auf den Kunden über.
§13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Berlin. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.